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   OLG München, 25.10.1984 - 1 U 2989/84   

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https://dejure.org/1984,4341
OLG München, 25.10.1984 - 1 U 2989/84 (https://dejure.org/1984,4341)
OLG München, Entscheidung vom 25.10.1984 - 1 U 2989/84 (https://dejure.org/1984,4341)
OLG München, Entscheidung vom 25. Oktober 1984 - 1 U 2989/84 (https://dejure.org/1984,4341)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umschulung; Andere Tätigkeit; Versicherungsnehmer; Ausbildungserfahrung; Berufserfahrung; Ausbildung- und Berufserfahrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BUZ § 2 Abs. 1

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 669
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Nürnberg-Fürth, 14.12.2017 - 2 O 3404/16

    Unzulässige Verweisung auf einen durch Umschulung erlangten Beruf im

    Eine etwaige - sofern überhaupt mögliche - "Einarbeitung" würde einen zeitlichen Umfang zum Erwerb der erforderlichen (kaufmännischen) Fähigkeiten erfordern, dass eben nicht mehr von einer Einarbeitung, sondern einer Umschulung zu sprechen wäre (vgl. OLG Nürnberg 9.1.1992 - 8 U 2890/91, r+s 1992, 177; OLG München 25.10.1984 - 1 U 2989/84, VersR 1986, 669).
  • OLG Nürnberg, 09.01.1992 - 8 U 2890/91

    Berufsunfähigkeit bei einem Polizeibeamten

    Eine Tätigkeit, auf welche sich der Versicherungsnehmer verweisen lassen muß, liegt vielmehr auch dann vor, wenn diese eine Zusatzausbildung im Sinne einer Umschulung erfordert, wenn nämlich die zusätzliche Ausbildung den Charakter einer Fortbildung hat, innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes abgeschlossen werden kann und sich das Ausbildungsziel dem Schwierigkeitsgrad nach im Rahmen dessen hält, was nach der bisherigen Ausbildung und Berufserfahrung voraussichtlich bewältigt werden kann (vgl. OLG München, VersR 1986, 669 ).
  • OLG München, 12.07.1993 - 26 U 3586/92

    Verweisungsmöglichkeit des Versicherers in der

    In der Rechtsprechung wird die Verweisbarkeit von Außendienst- auf Innendiensttätigkeiten regelmäßig bejaht und zwar unabhängig davon, ob die Verweisung in den Innendienst in denselben Beruf oder in eine andere Tätigkeit erfolgt (siehe BGH VersR 1986, 1113, 1115; OLG München, VersR 1986, 669 ; OLG Koblenz, VersR 1985, 873).
  • LG Heidelberg, 20.01.2004 - 2 O 319/03

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufsunfähigkeit eines Polizeibeamten auf Probe

    So führt das OLG Nürnberg (VersR 1992, 1387, 1388) aus, dass eine Tätigkeit, auf welche sich der VN verweisen lassen muss auch dann vorliege, wenn diese eine Zusatzausbildung im Sinne einer Umschulung erfordert, wenn nämlich die zusätzliche Ausbildung den Charakter einer Fortbildung hat, innerhalb eines überschaubaren Zeitraums abgeschlossen werden kann und sich das Ausbildungsziel dem Schwierigkeitsgrad nach im Rahmen dessen hält, was nach der bisherigen Ausbildung und Berufserfahrung voraussichtlich bewältigt werden kann (vgl. OLG München VersR 86, 669).
  • LG Kassel, 02.09.1992 - 5 O 1767/91

    Tätigkeit im Streifendienst bei der Schutzpolizei; Erkrankung an einer

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